Franken im Mittelalter
:
|
Franken im Frühmittelalter
|
Franken im Hochmittelalter
|
Franken im Spätmittelalter
|
Städte in Franken
|
Klöster in Franken
|
Erlangen im Mittelalter
|
Königlicher Einfluss in Franken des 14. Jahrhunderts
Auch trotz des Zusammenbruchs des staufischen Einflusses und der damit unmittelbaren Zugehörigkeit vieler Gebiete in Franken – allen voran das Gebiet rund um Nürnberg – zum Königtum, bleibt Franken auch nach dem Interregnum weiterhin ein königsnahes Gebiet und durchaus von Bedeutung für das Königtum. Dies zeigt sich u.a. in der Goldenen Bulle Karls IV von 1356, in der Nürnberg als Ort des ersten Hoftages nach der Krönung die Rolle eines der zentralen Orte im Heiligen Römischen Reich zugesprochen bekommt.
Würzburg, aber jetzt vor allem Nürnberg, bleiben Orte zahlreicher Reichs- und Hoftage. Diese Kontinuität zeigt sich in der Tatsache, dass zwischen 1050 und 1571 jedes regierende Reichsoberhaupt mindestens einmal Nürnberg besucht.
Die königliche Einflussnahme in Franken zeigt sich in der Phase von 1340-1423 durch die Einrichtung königlicher regionaler Landfrieden.
Besonders unter Ludwig dem Bayern und Karl IV zeigt sich noch einmal der Versuch, die regionale Politik stärker durch das Königtum zu beeinflussen. Der Wittelsbacher Ludwig geht sogar soweit, im ersten Landfrieden von 1340 Franken und Bayern zu einem Gebiet zusammenzufassen – eine Entwicklung, die Wittelsbacher Anspruchdenken (auch manifestiert im Erwerb mainfränkischer Besitzungen unter Ludwig) zum Vorschein kommen lässt, aber zunächst keine Nachhaltigkeit besitzt.
Die Landfrieden dienen der überterritorialen und intraregionalen Setzung von Recht und der Rechtssprechung, weshalb sie in den Charakteristika der Bildung eines Schwurverbandes mit eigenem Gebotsbereich und der Einrichtung gemeinsamer Institutionen ihren Ausdruck finden.
In dieser Phase kommt es zu einer wechselnden Teilnahme verschiedenster Regionen an den immer wieder neu verhandelten Fränkischen Landfrieden. Typischerweise umfassen sie aber stets die drei Bistümer Würzburg, Bamberg und Eichstätt, sowie zahlreiche Grafschaften, allen voran die Burggrafen zu Nürnberg und zeitweise auch die 5 fränkischen Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Windsheim, Weißenburg und Schweinfurt.
Bereits ab 1380 kommt es allerdings bedingt durch die deutliche Schwächung des Königtums unter König Wenzel zu einem Bedeutungsverlust dieser königlichen Landfrieden. Mit Ausnahme einer kurzen Neuauflage 1427-29 scheitern die Verhandlungen zur Fortsetzung 1423 dann endgültig.
Indirekt nimmt das Königtum Einfluss auf die Region und festigt die Verhältnisse durch die offizielle Legitimation bereits bestehender Ansprüche. Allen voran ist hier die kaiserliche Bestätigung des Anspruchs der Würzburger Bischöfe auf den Titel eines „Herzogs von Franken“. Die erneute Verwendung dieses Titels in Bezugnahme auf den Anspruch von 1168 erfolgt bereits spätestens 1309 durch den Bischof Andreas von Gundelfingen und wird bis zum Ende des 14. Jhdts. fast durchgehend verwendet.
In diesem Zusammenhang ist auch die Erhebung zweier fränkischer Grafen in den Fürstenstand zu sehen. Zuerst betrifft dies 1310 die Würzburger Grafen zu Henneberg-Schleusingen, was ihre Stellung als lokale Gegenspieler der Würzburger Bischöfe. Es folgen 1363 die Zollern (spätere Hohenzollern) als Burggrafen zu Nürnberg.
Seite 2 von 5 Seiten